Über uns

Eintragung beim VR 1593:

Nr. 3: nicht mehr 1. Vorsitzender Sommer, Karl-Ludwig , bestellt als 1. Vorsitzender Markus Sommer
Der Verein ist aufgelöst 8.1.2024
Liquidatoren sind Markus Sommer und Kirsten Sommer

Vorstand und Gründungsmitglieder

1. Vorsitzender: Karl-Ludwig Sommer
Heilpraktiker
Leiter der anerkannten Fortbildungen zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie
2. Vorsitzende: Kirsten Sommer 
Mitgliederbetreuung
Organisation der Fachfortbildungen
Gründungsmitglied

Markus Sommer
Arzt, Osteopathie, Dozent für den Bereich Gesundheit

Gründungsmitglied

Dr. Bodo Wettingfeld
Dozent für Fortbildungen / Fachseminare

Gründungsmitglied Klaus Debus
Heilpraktiker für Physiotherapie, Physiotherapeut, Osteopath
Gründungsmitglied Henk Rohland
Heilpraktiker für Physiotherapie, Physiotherapeut
Gründungsmitglied Lars Hessenkamp
Heilpraktiker

Unsere Ziele

Freie Berufsausübung

Durch die deutsche Gesetzesregelung des Heilpraktikerwesens wird die längst fällige Berufsfreiheit für Physiotherapeuten wie in den Nachbarländern ermöglicht.
Es war bis jetzt keinem Berufsverband möglich, eine entsprechende Änderung zu erreichen und wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht, wie im Ausland, erreicht werden.
Daher ist das Heilpraktikergesetz keine „Verlegenheitslösung“ für Physiotherapeuten, sondern der einzig vernünftige und realistische Weg, der durch die momentane Gesetzgebung ermöglicht wird. Künftige Änderungen sind nicht konkret geplant.

Insgesamt bedeutet der Status des Heilpraktikers/in eine erweiterte Ebene des ursprünglichen Berufsstandes.

  • Unabhängigkeit von den Krankenkassen (gesetzliche und private)
  • Unabhängigkeit von ärztlichen Überweisungen
    • der Erstkontakt („first Contact“)
    • Anamnese und Diagnosesicherung durch den HP-Physiotherapie
    • Selbstbestimmung der Therapiewahl- und Dauer
    • Selbstbestimmung der Behandlungsgebühren bei Privatzahlern
         (bei Abrechnung mit Privatkassen gelten die jeweiligen Gebührenlisten)
    • erweitertes Tätigkeitsfeld der Diagnosesicherung durch Techniken der
         Ganzheitlichen Heilkunde einschl. med. Geräte
    • intensivere Therapien ohne vorgeschriebene zeitliche Begrenzungen
  • qualitativ hochwertige Behandlungen
  • persönliche Entlastung bei der Berufsausübung (keine „Fließbandtherapien,
    weniger „Stress“)
  • Befreiung von der Umsatzsteuer
  • u.a.

Ob sektoral oder Voll-Heilpraktiker: der einzige Unterschied besteht in der Einschränkung der Therapiewahl:
Chiropraktik, Osteopathie, invasive Eingriffe sowie medikamentöse Behandlungen können nicht ausgeübt werden.
Für die Osteopathie können sich in den nächsten Jahren positive Änderungen ergeben durch die Kommunikation mit den zuständigen Politkräften.
Als Heilpraktikerverband ist es ausdrücklich in unserem Interesse, uns für diese Änderungen entscheidend einzusetzen!