Über uns
Eintragung beim VR 1593:
Nr. 3: nicht mehr 1. Vorsitzender Sommer, Karl-Ludwig , bestellt als 1. Vorsitzender Markus Sommer
Der Verein ist aufgelöst 8.1.2024
Liquidatoren sind Markus Sommer und Kirsten Sommer
Vorstand und Gründungsmitglieder
1. Vorsitzender: | Karl-Ludwig Sommer Heilpraktiker Leiter der anerkannten Fortbildungen zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie |
2. Vorsitzende: | Kirsten Sommer Mitgliederbetreuung Organisation der Fachfortbildungen |
Gründungsmitglied |
Markus Sommer |
Gründungsmitglied |
Dr. Bodo Wettingfeld |
Gründungsmitglied | Klaus Debus Heilpraktiker für Physiotherapie, Physiotherapeut, Osteopath |
Gründungsmitglied | Henk Rohland Heilpraktiker für Physiotherapie, Physiotherapeut |
Gründungsmitglied | Lars Hessenkamp Heilpraktiker |
Unsere Ziele
Freie Berufsausübung
Durch die deutsche Gesetzesregelung des Heilpraktikerwesens wird die längst fällige Berufsfreiheit für Physiotherapeuten wie in den Nachbarländern ermöglicht.
Es war bis jetzt keinem Berufsverband möglich, eine entsprechende Änderung zu erreichen und wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht, wie im Ausland, erreicht werden.
Daher ist das Heilpraktikergesetz keine „Verlegenheitslösung“ für Physiotherapeuten, sondern der einzig vernünftige und realistische Weg, der durch die momentane Gesetzgebung ermöglicht wird. Künftige Änderungen sind nicht konkret geplant.
Insgesamt bedeutet der Status des Heilpraktikers/in eine erweiterte Ebene des ursprünglichen Berufsstandes.
- Unabhängigkeit von den Krankenkassen (gesetzliche und private)
- Unabhängigkeit von ärztlichen Überweisungen
- der Erstkontakt („first Contact“)
- Anamnese und Diagnosesicherung durch den HP-Physiotherapie
- Selbstbestimmung der Therapiewahl- und Dauer
- Selbstbestimmung der Behandlungsgebühren bei Privatzahlern
(bei Abrechnung mit Privatkassen gelten die jeweiligen Gebührenlisten) - erweitertes Tätigkeitsfeld der Diagnosesicherung durch Techniken der
Ganzheitlichen Heilkunde einschl. med. Geräte - intensivere Therapien ohne vorgeschriebene zeitliche Begrenzungen
- qualitativ hochwertige Behandlungen
- persönliche Entlastung bei der Berufsausübung (keine „Fließbandtherapien,
weniger „Stress“) - Befreiung von der Umsatzsteuer
- u.a.
Ob sektoral oder Voll-Heilpraktiker: der einzige Unterschied besteht in der Einschränkung der Therapiewahl:
Chiropraktik, Osteopathie, invasive Eingriffe sowie medikamentöse Behandlungen können nicht ausgeübt werden.
Für die Osteopathie können sich in den nächsten Jahren positive Änderungen ergeben durch die Kommunikation mit den zuständigen Politkräften.
Als Heilpraktikerverband ist es ausdrücklich in unserem Interesse, uns für diese Änderungen entscheidend einzusetzen!