Voraussetzungen zum Erwerb des sektoralen HP Titels

Die sektoralen HPP Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen für die Beantragung des Titels beim zuständigen Gesundheitsamt

 

Für die Erlangung des Titels durch die Behörde gibt es regionale Unterschiede, darüber informieren wir Sie gern bzw. ihr örtlich zuständiges Amt/Gesundheitsamt.

 

  • Vollendung des 25. Lebensjahres

  • abgeschlossene Berufsausbildung zum Physiotherapeuten mit vierjähriger Berufserfahrung

  • Vorlage eines ärztlichen Gesundheitsattestes nicht älter als 3 Monate aus dem die psychische und physische Eignung zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker für Physiotherapie hervorgeht

  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart 0 - Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro) - nicht älter als drei Monate

  • Schulischer Nachweis über 60 USTD mit den spezifischen Themen zum sektoralen HP Physiotherapie

  • Tabellarischer Lebenslauf

  • Personalausweis-Kopien beide Seiten

    Alle Kopien bitte vorher beglaubigen lassen!
  • Haben Sie eine abgeschlossene Osteopathieausbildung oder erfolgreich abgeschlossenes Physiotherapiestudium, dann ebenfalls die amtliche beglaubigten Nachweise einreichen.

Hinweis: es gibt keine einheitliche Regelung zur Anerkennung des Titels "sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie"  - in vielen Bundesländern wie z.B. in NRW gibt es die Anerkennung nach Aktenlage - Einzelfallentscheidung - in manchen Bundesländern z.B. Baden Würrtemberg wird seit einiger Zeit eine zusätzliche Prüfung verlangt.

Darauf ist das Schulungssystem (in Kooperation mit der EAG)  ausgerichtet, die 60 Unterrichtsstunden mit der abschließenden schulinternen Prüfung gelten als bewährte Prüfungsvorbereitung zum Erwerb des Titels.