Recht: sektoraler Heilpraktiker in der Ergotherapie, Logopädie und Podologie / Chiropraktik

Ein neues Urteil bezüglich Chiropraktik als sektoraler HP

Im Bundesland Baden-Württemberg machte das Gericht (6/23) Chiropraktikern den Weg zum sektoralen Heilpraktiker frei. Die Heilpraktikererlaubnis kann beschränkt auf das Tätigkeitsgebiet des Chiropraktors mit akademischer Ausbildung erteilt werden.

Eine Heilpraktikererlaubnis ist jetzt auch für Ergotherapeuten und Logopäden möglich.

Im Bundesland Baden-Württemberg machte das Gericht nun (3/19) Ergotherapeuten und Logopäden den Weg zum sektoralen Heilpraktiker frei.

Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Würrtemberg bereits im März, indem er der Klägerin, nach einem Rechtsstreit über zwei Instanzen recht gegeben hat. Dadurch ist es nun grundsätzlich möglich, eine sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich Ergotherapie (HP Ergo) zu erhalten. Es sollten daher - wie es ähnlich zuvor auch bei den Physiotherapeuten der Fall war - zahlreiche Antragsteller aus dem genannten Therapeutenbereich ihre Eingaben bei den Gesundheitsämtern machen und sich nicht abwimmeln lassen. Denn neben dem beklagten Karlsruher Gesundheitsamt gibt es den Titel sektoraler Heilpraktiker für Ergotherapie bereits in Oldenburg, Greifswald, Braunschweig usw. Viele sektorale Heilpraktiker/innen bieten zudem Ihre Dienste nach der Anerkennung (sowohl Logopäden, als auch Ergotherapeuten und zahlreiche Podologen) nachdem Sie eine entsprechende Schulung absolviert haben, bereits an. Sobald das Braunschweiger Urteil endgültige Rechtskräftigkeit erlangt, indem keine Revision eingelegt wird, haben Ergotherapeuten und Logopäden eine Rechtsgrundlage, auf welche Sie sich berufen können.

 

Urteile sektoraler Heilpraktiker Ergotherapie BW vom 19.3.15 und 23.3.17
 
Urteile sektoraler Heilpraktiker Logopädie vom 28.6.16 und 23.3.17
 
Wenden Sie sich unter Verweis auf die Urteile an Ihr zuständiges Amt.
 
Für das Bundesland Niedersachsen finden Sie hier den Link zur Rechtssprechung der niedersächsischen Justiz zur

Heilpraktikererlaubnis; Beschränkung auf die Zulassung zur Ergotherapie
"Die Heilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Ergotherapie beschränkt werden"

VG Oldenburg (Oldenburg) 7. Kammer, Urteil vom 31.01.2017, 7 A 3879/16, ECLI:DE:VGOLDBG:2017:0131.7A3879.16.0A

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE170004715&psml=bsndprod.psml&max=true

 

 

Zugang zum Heilpraktikerberuf für Podologen

 
Podologen haben in Thüringen künftig auch Zugang zum Heilpraktikerberuf. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar entschied, dass den Podologen beschränkt auf Heilbehandlungen des Fußes grundsätzlich die Tätigkeit als Heilpraktiker eröffnet wird. 
Es war bisher noch umstritten, ob das Heilpraktikergesetzt eine Teilbereichszulassung für Podologen ermöglicht. Doch durch das rechtskräftige Urteil haben künftig Podologinnen und Podologen in Thüringen

mit der sektoralen Zulassung als Heilpraktiker/in die Möglichkeit erhalten, eigenverantwortlich Heilbehandlungen im Fußbereich vorzunehmen, soweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften ärztliche Vorbehalte bestehen, z.B. verordnen verschreibungspflichtiger Medikamente (Tätigkeitsverbot).

Bis dahin war es noch umstritten, ob das Heilpraktikergesetz eine Teilbereichszulassung für diese Berufsgruppe ermöglicht. Das hatte die zuständige Thüringer Behörde bisher für diesen Bereich verneint. Doch 2014 hatte das Verwaltungsgericht Gera in einem Rechtsstreit den Saale-Orla-Kreis verpflichtet, eine klagende Podologin, nach der zu absolvierenden Prüfung, zum sektoralen Heilpraktiker zuzulassen. Über die gegen dieses Urteil eingelegte und vom Freistaat Thüringen unterstützte Berufung hat der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts am 31. Januar 2019 verhandelt.
Nachdem der Senat in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hat, dass er die erstinstanzliche Entscheidung für richtig hält, hat der beklagte Kreis seine Berufung zurückgenommen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.
Der Freistaat Thüringen ist nunmehr verpflichtet, eine Prüfungsordnung zu erlassen, entsprechende Prüfungen abzunehmen und im Falle des Bestehens die sektorale Heilpraktikertätigkeit zu erlauben.


Thüringer Oberverwaltungsgericht, Az. 3 KO 194/15  / Vorinstanz: Verwaltungsgericht Gera, Urt. vom 9. Dezember 2014 - 3 K 705/14 Ge -

 

Zur Erlangung des Titels sektoraler Heilpraktiker für Podologie erfolgt in einigen Bundesländern, wie z.Zt. Bayern, Berlin, Badem-Würrtemberg eine zusätzliche mündliche Prüfung. Auskunft erteilt das jeweilige Amt.

In Hamburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern ist keine amtliche Prüfung erforderlich. Fortbildungsnachweise, interne Prüfung, Haupt- bzw. Zweitwohnsitz-Nachweis sind zu erbringen. (Auskunft erteilt das jeweils zuständige Amt).

Hinweis: Laut Artikel 74 Nr. 19 Grundgesetz (GG) ist der Bund zuständig für das Zulassungswesen für ärztliche und andere Heilberufe, jedoch obliegt den Ländern die inhaltliche Ausgestaltung. Somit ist die Erlaubniserteilung zum sektoralen HP Sache der Bundesländer und diese können unterschiedlich entscheiden