AGB: Anmelde- und Teilnahmebedingungen der Seminare der EAG

Anmeldung

Ihre Anmeldung kann schriftlich oder per Fax mit dem Anmeldeformular zum Download auf der Homepage www.eag-seminare.de erfolgen. Sollten Sie sich telefonisch oder per email anmelden, senden wir Ihnen das Anmeldeformular zur Komplettierung der ordnungsgemäßen Anmeldung zu. Ihre Anmeldung ist verbindlich mit einem Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Eingang. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per Fax, per email oder schriftlich. Reservierungen können nur für maximal eine Woche vorgenommen werden und ab einer Woche vor Kursbeginn für einen Tag.

Bezahlung

Die Kursgebühren für die Heilpraktiker für Physiotherapie-Schulung sollen bis 6 Wochen vor Kursbeginn, spätestens 4 Wochen vorher auf das Konto der EAG überwiesen werden. Sie erhalten eine Rechnung mit der Bankverbindung des Anbieters.

Rücktritt

Die Kursbuchung ist verbindlich, bei Erkrankung oder anderen Gründen der Verhinderung an der Teilnahme des gebuchten Kurses, besteht die Möglichkeit das verpasste Modul bei einem anderen Seminar nachzuholen, soweit dies möglich ist. Alternativ besteht die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer mit den notwendigen Zugangsvoraussetzungen zu stellen.

Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich eine Absage des Kurses wegen zu geringer Teilnehmerzahl vor. Diese wird nach Möglichkeit 2 Wochen vorher bekannt gegeben. Sollte der Anbieter z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit des Dozenten oder aus Gründen höherer Gewalt gezwungen sein, einen Kurs kurzfristig abzusagen, bestehen jedoch keine weitergehenden Ansprüche gegen den Veranstalter. Die bereits erhaltenen Kursgebühren werden erstattet.

Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Veranstalter als auch dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die Kursteilnehmer Dritten verursachen, ist gänzlich ausgeschlossen

Anmeldungen mit Bildungsscheck / Prämiengutschein

Sie können als Geringverdiener den Kurs durch Bildungschecks / Bildungsprämiengutscheine fördern lassen. Der Anbieter behält sich jedoch vor, in Einzelfällen die Annahme abzulehnen. Der Bildungsscheck / Prämiengutschein muss immer im Original und vollständig ausgefüllt zugeschickt werden. Im Ausnahmefall ist es möglich den Bildungsscheck / Prämiengutschein vorab per Fax oder per email zu senden, dann muss dieser aber vor Kursbeginn abgegeben werden. Ein nachträglich eingereichter Bildungsscheck kann leider nicht mehr angenommen werden. Aus organisatorischen Gründen müssen Bildungsschecks immer spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden. Da die Einlösung der Bildungsschecks und Prämiengutscheine seitens der Förderungsbehörden unter Vorbehalt geschieht, muss der Anbieter im Falle einer amtlichen Ablehnung der Förderung nachträglich die anteilige Gebühr vom Teilnehmer einfordern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung, der Anspruch auf die volle Kursgebühr Seitens des Anbieters bleibt davon unberührt.

Audio/Videoaufnahmen/Foto

Es ist untersagt, während der Veranstaltung Audio-/Video-/ und Fotoaufnahmen anzufertigen. Bei Zuwiderhandlung folgt Ausschluss von der Veranstaltung. Desweiteren werden entsprechende Datenträger konfisziert.